Impressum

Lochner Forsttechnik GmbH & Co. KG
Hauptstraße 2
D-91610 Insingen
pers. haftender Gesellschafter:

Lochner Forstmaschinen GmbH, Sitz: Insingen

Geschäftsführer: Armin Lochner

Tel. (0 98 69) 3 31
Fax: (0 98 69) 12 76
Mobil Armin Lochner : +49 (0) 170 - 5 81 53 81

eMail: s.lochner@Forsttechnik-Lochner.de
Internet: www.Forsttechnik-Lochner.de

Steuernummer nach §14 Abs. 1a UStG: 203/167/57104
Ust.Id.-Nr.: DE260 899 689
Amtsgericht - Registergericht: Ansbach, ARB: 7188 

Datenschutzverordnung

Die Firma Lochner Forsttechnik GmbH & Co. KG, Geschäftsführer Herr Armin Lochner, erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung Ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1b DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte (z.B. Finanzbuchhaltung) findet bei Bedarf statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck Ihrer Verarbeitung nicht mehr erfoderlich sind. Sie sind berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen, sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.

Haftungshinweis

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(im folgenden AGB genannt)
der Firma Lochner Forsttechnik GmbH & Co. KG
 

Allgemeines
Unsere AGB gelten für alle - auch zukünftigen- Verträge, Lieferungen und sonstigen Vereinbarungen. Der Inhalt unserer Auftragsbestätigung mit den jeweiligen AGB oder eines Bestätigungsschreibens gilt vom Vertragspartner als gebilligt, wenn nicht bei uns innerhalb einer Woche nach Absendung (Poststempel) ein schriftlicher Widerspruch gegen das Bestätigte eingeht. Der Vertrag kommt somit nur durch die Zusendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Unsere AGB gehen in jedem Fall entgegenstehenden Bestimmungen des Vertragspartners vor und gelten auch dann, wenn wir solche Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit dem Besteller, auch wenn bei späteren Geschäften nicht mehr darauf Bezug genommen wird. Sollten einzelne vertragliche Vereinbarungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Die unwirksamen Vereinbarung ist so umzudeuten, dass er durch sie beabsichtige Zweck bestmöglich erreicht wird. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem Kaufvertrag bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.


Lieferung
Benannte Lieferfristen und -termine sind für uns unverbindlich, soweit sie nicht durch eine schriftliche Zusage von uns bestätigt wurden. Für durch Verschulden unserer Lieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferung haben wir nicht einzustehen. Bei höherer Gewalt oder bei uns oder unseren Lieferanten eintretenden Betriebsstörungen, z.B. Arbeitskräfte, Aufruhr, die uns ohne eigenes Verschulden daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb vereinbarter Frist zu liefern, ändern sich die von uns genannten Termine und Fristen angemessen, mindestens um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, ihm beginnend zwei Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft die entstehenden Lagerkosten in Rechnung zu stellen. Transportschäden oder Verluste sind sofort beim Spediteur oder Frachtführer schriftlich anzuzeigen. 

Frachtkosten werden immer an den Kunden verrechnet. Bei Direktlieferungen sind die Frachtkosten ab Auslieferort zu tragen.


Zahlung
Der Kaufpreis ist zahlbar sofort nach Empfang der Rechnung ohne jeden Abzug, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


Eigentumsvorbehalt
Bis zum Ausgleich unserer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen bleibt der Kaufgegenstand unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die wir gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand nachträglich vor endgültigen Ausgleich des Kaufpreises erwerben. Ist der Käufer eine juristische Person oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, die wir aus den laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer haben. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes steht das Recht auf und der Besitz an Fahrzeugbrief, allg. Betriebserlaubnis uns zu.
Der Vertragspartner darf die Lieferwaren (sog. Vorbehaltswaren) im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußern, wenn er nicht seine Ansprüche aus der Veräußerung vorher an Dritte abgetreten hat oder diese Ansprüche sonst wie belastet sind. Er tritt uns schon jetzt alle seine Ansprüche aus der Veräußerung in Höhe unserer Forderung zur Sicherung ab. Soweit unsere Ansprüche an der Vorbehaltsware mit Rechten anderer Lieferanten kollidieren, gilt die Abtretung als anteilsmäßig entsprechend unserem Miteigentumsrecht erfolgt. Aufgrund der Vorausabtretung eingehende Zahlungen darf der Vertragspartner zunächst nur für uns gesondert verwahren und nur zur Tilgung unserer Forderung verwenden. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners werden alle unseren bestehenden Ansprüche sofort fällig. Zahlungsverzug oder Kreditverfall des Bestellers berechtigen uns, die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen zu verweigern, bis der Besteller seine Zahlungspflicht in dem Umfang erfüllt hat, die dem Wert unserer Lieferung abzüglich einer vorhandenen Mängel entsprechenden Kaufpreisminderung entspricht.


Gewährleistung
Der Besteller kann Ansprüche wegen eines offensichtlichen Mangels der Ware nur binnen zwei Wochen geltend machen. Alle Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass uns der Mangel unverzüglich nach Feststellung vor einer Ver- oder Bearbeitung oder Weiterveräußerung schriftlich angezeigt wird. Bei Verkauf von gebrauchten Gegenständen ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Hat eine Generalinstandsetzung oder – überholung stattgefunden, so leisten wir Gewähr nur für ausgetauschte Teile und nach Maßgabe etwaiger kaufvertraglichen Zusicherungen im Rahmen dieser Allgemeinen Lieferungsbedingungen Im Gewährleistungsfall werden wir nach unserer Wahl den vertragsmäßigen Zustand der Ware herstellen oder Ersatz gegen Rückgabe der mangelhaften Ware leisten. Ersetzte Ware wird unser Eigentum. Frachtfreie Rücklieferung ist obligatorisch. Frachtkosten, Versandkosten oder evtl. vom Service- Dienstleister oder von uns anfallende Reisekosten sind vom Vertragspartner zu tragen.


Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle unsere Verpflichtungen aus diesem Vertrag (Zahlung und Lieferung) ist, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist, der Sitz unserer Firma 91610 Insingen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis mit unserem Vertragspartner, ist das Amtsgericht Ansbach. HRA: 3401 Unsererseits besteht auch die Berechtigung, an den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.